Die Erlöse aus dem Losverkauf der Deutschen Fernsehlotterie fließen über das Deutsche Hilfswerk Stiftung bürgerlichen Rechts an soziale und karitative Projekte und Maßnahmen.
Gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen, die den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege angehören oder angeschlossen sind, erhalten den Förderantrag ausschließlich von den jeweiligen Verbänden.
Gemeinnützige freie Organisationen, die keinem Verband der Freien Wohlfahrtspflege zuzuordnen sind, müssen für eine Vorprüfung der Förderfähigkeit folgende Unterlagen an die Stiftung Deutsches Hilfswerk senden: Freistellungsbescheid, Registerauszug, Satzung/Gesellschaftervertrag (aktuell genehmigt), angedachter Kosten- und Finanzierungsplan, Projektbeschreibung, geplanter Maßnahmenbeginn.
Weitere Informationen, Richtlinien, Antragsformulare und Verwendungsnachweise finden Sie
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Kontakt:
Deutsches Hilfswerk
Stiftung des bürgerlichen Rechts
Axel-Springer-Platz 3
20355 Hamburg
Tel.: (0 40) 41 41 04 - 0
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