Am bundesweiten Aktionstag für pflegende Angehörige (08.09.2024) rückt die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. pflegende Angehörige in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit, um sie für ihre Leistungen zu würdigen und um auf Missstände hinzuweisen, die sie direkt betreffen. Pflegende Angehörige leisten den Großteil in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen.
Die gemeinschaftliche Selbsthilfe entlastet pflegende Angehörige und hilft, die eigenen Bedürfnisse besser wahrzunehmen. Sie ermöglicht außerdem die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Länder und Kommunen können die Pflegeselbsthilfe finanziell unterstützen.
Unterstützung der Pflegeselbsthilfe noch nicht ausreichend erfüllt
Gemäß § 45d SGB XI stellen die Soziale Pflegeversicherung sowie die Länder und Kommunen Mittel für die Förderung der Pflegeselbsthilfe bereit. Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. begrüßt, dass die verausgabten Fördermittel durch das Bundesamt für Soziale Sicherung veröffentlicht werden (Tätigkeitsbericht 2023 und aufgeschlüsselt nach Ländern). Von insgesamt bis zu 12,52 Millionen Euro, die allein die Pflegekassen 2023 für den Auf- und Ausbau von Selbsthilfegruppen, -kontaktstellen und -organisationen zur Verfügung hätten stellen können, konnten letztlich nur 5,98 Millionen Euro für die Selbsthilfeförderung ausgegeben werden. Das ergibt einen prozentualen Anteil von nur 47,8 Prozent der zur Verfügung stehenden Fördermittel. Diese Prozentangabe beinhaltet jedoch nicht nur die regulär bereit gestellten Fördermittel für 2023, sondern auch Restmittel aus 2021 und 2022, die in das Jahr 2023 übertragen und ausgegeben wurden. Die konkreten Fördermittelaufstellungen im Detail werden nicht veröffentlicht. Vor allem die länderspezifische Fördermittelverausgabung lässt sich aufgrund der Übertragung von Mitteln und der fehlenden detaillierten Aufstellung kaum noch nachvollziehen.
Mehr Transparenz beim Fördermittelabruf
Pflege-Selbsthilfegruppen, Selbsthilfekontaktstellen und -organisationen haben ein berechtigtes Interesse daran, zu wissen, wie die bereitgestellten Fördermittel verwendet und wie sie deutschlandweit abgerufen werden. Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. hält eine detaillierte Veröffentlichung der verausgabten Fördermittel für die Pflegeselbsthilfe für geboten. Dabei sollten die ausgezahlten Fördergelder nach Jahren getrennt und um eine Übersicht der aus den Vorjahren übertragenen Restmittel dargestellt werden. Um die Wirkung der Pflegeselbsthilfe weiter zu erhöhen, ist es unerlässlich, die Verteilung der Fördermittel nachvollziehbar und transparent zu gestalten, damit sie dort ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden.
Stellungnahme zum Tag der pflegenden Angehörigen am 8. September
Text: Anja Schödwell, Referentin Selbsthilfe und Pflege, DAG SHG, https://www.dag-shg.de/aktuelles/nachrichten/key@3030, Stand: 09.09.2024.