Hemmende Rahmenbedingungen auf Länderebene
Um die Pflege-Selbsthilfegruppen zu unterstützen, müssen Länder die zustehenden Fördermittel gemäß § 45d SGB XI abrufen. Bürokratische und rechtliche Vorschriften stellen jedoch eine enorme Hürde für die Förderpraxis dar. 2021 wurden deutschlandweit von den verfügbaren 11,58 Millionen Euro nur 5,06 Millionen Euro durch die Länder abgerufen (43,7 %).
Während Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen ihre zustehenden Fördermittel der Pflegeversicherung umfangreich ausschöpfen, rufen Niedersachsen und Sachsen-Anhalt immerhin eine mittelmäßige Fördersumme ab. In den anderen neun Bundesländern wird die Förderung bisher (fast) gar nicht umgesetzt, obwohl in den vergangenen zehn Jahren immer wieder Gespräche mit Entscheidungsträgern zur unbefriedigenden Förderpraxis stattfanden. Die deutliche Mehrheit der Ländervertretungen beklagt den hohen bürokratischen Aufwand der Antragstellung, welcher unverhältnismäßig zu den Förderleistungen sei. Außerdem werden lange Bewilligungszeiträume beanstandet.
Die Förderpraxis muss verbessert werden
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. fordert, die Hürden in der Förderpraxis abzubauen. Das Engagement in Selbsthilfegruppen pflegender Angehöriger kann mit den bereitstehenden Mitteln unterstützt werden. Dafür stehen Selbsthilfekontaktstellen mit ihrem langjährigen Know-how in der Selbsthilfeunterstützung zur Verfügung. Länder und Kommunen müssen die positiven Wirkungen von Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige erkennen und aktive Unterstützung im Haushalt vorsehen und umsetzen.
Hintergrund
Durch den demografischen Wandel wird die Pflege eines Angehörigen immer bedeutender. Rund 80 Prozent aller Pflegebedürftigen werden zuhause versorgt. Mehr als ein Drittel der pflegenden Angehörigen fühlen sich extrem belastet und können die Pflegesituation nur unter Schwierigkeiten oder gar nicht mehr bewältigen.
Pressemitteilung: Zum Internationalen Tag der Pflege am 12. Mai (PDF)
Text: Anja Schödwell (DAG SHG) | E-Mail: anja.schoedwell@dag-shg.de