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Aktuelles

Mehr Selbsthilfeförderung für pflegende Angehörige

Der Landesverein wir pflegen in Niedersachsen e. V. fordert von der niedersächsischen Landesregierung künftig auch Selbsthilfeorganisationen pflegender Angehöriger in die Förderung nach § 45d SGB XI einzubeziehen. Bislang werden diese in Niedersachsen nicht gefördert – lediglich Selbsthilfegruppen und -Kontaktstellen. Das Bundesgesetz sieht jedoch grundsätzlich auch Organisationen vor.

In den letzten Jahren hat Niedersachsen die verfügbaren Fördermittel für die Pflegeselbsthilfe nicht vollständig ausgeschöpft.Für 2026 stehen dem Land rund 1,26 Millionen Euro aus der Pflegeversicherung zur Verfügung. Einschließlich der erforderlichen Kofinanzierung könnten mehr als 1,6 Millionen Euro jährlich für Selbsthilfeangebote bereitgestellt werden.

Der Verein verweist auf die zunehmende Belastung pflegender Angehöriger und die Bedeutung von Selbsthilfe für deren Resilienz, soziale Teilhabe und die Stabilisierung häuslicher Pflegesituationen. Selbsthilfe könne dazu beitragen, vermeidbare Heimeinweisungen zu verhindern und damit Kosten zu reduzieren.

Wir pflegen in Niedersachsen fordert deshalb eine sofortige Anpassung der Förderrichtlinien sowie transparente Rechenschaft über die eingesetzten Mittel.

Leitet Herunterladen der Datei einZur Pressemitteilung

Quelle: wir pflegen in Niedersachsen e. V., Pressemitteilung „Landesverein pflegender An- und    Zugehöriger appelliert an Landesregierung für Anerkennung und Transparenz der Selbsthilfeförderung“ vom 02.08.2026.



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