Damit Pflegeselbsthilfe diese Funktion verlässlich erfüllen kann, sind aus Sicht der DAG SHG ausreichende und verlässliche Förderstrukturen erforderlich. Die DAG SHG richtet daher insbesondere an die Länder und kommunalen Gebietskörperschaften die Forderung, ihren Finanzierungsanteil nach § 45d SGB XI verlässlich bereitzustellen und die Weiterentwicklung der bestehenden Unterstützungsstrukturen zu ermöglichen.
Mehr Mittel allein reichen nicht – sie müssen auch vor Ort ankommen
Nach § 45d SGB XI wird die Förderung der Pflegeselbsthilfe gemeinsam durch die Pflegeversicherung sowie Länder und kommunale Gebietskörperschaften getragen. Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege wurden die von der sozialen und privaten Pflegeversicherung bereitgestellten Mittel von 0,15 auf 0,16 Euro je Versicherten erhöht. Die Pflegeversicherung übernimmt dabei weiterhin 75 Prozent der insgesamt für die Förderung aufgewendeten Mittel.
Aus Sicht der DAG SHG muss sich die Förderung an der tatsächlichen Kosten- und Strukturentwicklung orientieren. Die verfügbaren Mittel sollten nicht lediglich die Bestandssicherung bestehender Angebote ermöglichen, sondern auch deren bedarfsgerechte Weiterentwicklung und den Ausbau von Unterstützungsstrukturen.
Die derzeitige Ausgestaltung der Zuständigkeiten führt zu unterschiedlichen Förderbedingungen in den Ländern. In einigen Ländern liegt die Entscheidung über die Bereitstellung des Kofinanzierungsanteils auf Landesebene. Dort werden die für die Pflegeselbsthilfe vorgesehenen Mittel teilweise nicht oder nicht in ausreichendem Umfang
zur Verfügung gestellt. In anderen Ländern wird die Entscheidung über die Bereitstellung der Kofinanzierung auf Landkreise und Kommunen übertragen. Damit hängt die Förderung von Pflege-Selbsthilfegruppen und Pflege-Selbsthilfekontaktstellen davon ab, auf welcher Ebene über die Mittelvergabe entschieden wird und ob dort entsprechende finanzielle Voraussetzungen gegeben sind. Diese unterschiedlichen Zuständigkeiten können zu erheblichen regionalen Unterschieden bei der Förderung der Pflegeselbsthilfe führen und erschweren verlässliche sowie gleichwertige Förderbedingungen.
Die DAG SHG spricht sich daher dafür aus, die Länder stärker in die Verantwortung für die Umsetzung und Finanzierung des 25-prozentigen Kofinanzierungsanteils zu nehmen. Eine landesweit verbindlich geregelte und verlässlich ausgestaltete Finanzierung könnte bestehende regionale Unterschiede reduzieren, die Abhängigkeit von kommunalen Haushaltslagen verringern und zu gleichwertigeren Förderbedingungen für die Pflegeselbsthilfe beitragen.
Pflegeselbsthilfe in unterschiedlichen Versorgungskontexten und über das Ende der Pflegesituation hinaus
Die Pflegeselbsthilfe sollte sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich gestärkt werden. Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen stehen in beiden Versorgungskontexten vor vielfältigen Herausforderungen. Auch bei einer Versorgung in einer stationären Pflegeeinrichtung bleiben Angehörige häufig in die Begleitung, Unterstützung und Interessenvertretung ihrer nahestehenden Menschen eingebunden. Der Bedarf an Information, Austausch und gegenseitiger Unterstützung besteht daher auch nach dem Übergang in die stationäre Versorgung fort.
Darüber hinaus endet der Unterstützungsbedarf pflegender Angehöriger nicht zwangsläufig mit dem Tod der pflegebedürftigen Person. Mit dem Tod der pflegebedürftigen Person beginnt für viele Angehörige eine Phase der Trauer und Neuorientierung, in der die während der Pflege entstandenen sozialen Kontakte und Selbsthilfestrukturen weiterhin von Bedeutung sein können, um die Gesundheit zu fördern.
Die DAG SHG regt daher an, bei der Ausgestaltung der Förderung den fortbestehenden Unterstützungs- und Selbsthilfebedarf von Angehörigen über das Ende der eigentlichen Pflegesituation hinaus zu berücksichtigen. Der Tod der pflegebedürftigen Person sollte nicht allein dazu führen, dass die Förderfähigkeit einer bestehenden Selbsthilfestruktur für die betroffenen Angehörigen entfällt.
Mehr Planungssicherheit für die Pflegeselbsthilfe
Stabile Unterstützungsstrukturen benötigen eine verlässliche Finanzierungsgrundlage. Die DAG SHG spricht sich daher für längere Bewilligungszeiträume für die Förderung von (Pflege)-Selbsthilfekontaktstellen aus. Mehrjährige Förderungen können den geförderten Strukturen eine größere Planungssicherheit geben und eine kontinuierliche fachliche und strukturelle Weiterentwicklung der Angebote unterstützen.
Die DAG SHG fordert daher:
- eine verlässliche Bereitstellung des Kofinanzierungsanteils durch Länder und kommunale Gebietskörperschaften,
- eine an der tatsächlichen Kosten- und Strukturentwicklung orientierte Förderung, die neben der Bestandssicherung auch den Ausbau von Angeboten ermöglicht,
- die Berücksichtigung der Pflegeselbsthilfe sowohl im ambulanten als auch im stationären Versorgungskontext sowie über den Tod des Pflegebedürftigen hinaus
- längere Bewilligungszeiträume für mehr Planungssicherheit und eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Unterstützungsstrukturen.
Stellungnahme zum Tag der pflegenden Angehörigen am 8. September
Anja Schödwell Referentin Selbsthilfe und Pflege, Projektleiterin Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V., Kontakt: anja.schoedwell@dag-shg.de











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