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Aktuelles

Neufassung: Leitfaden zur Selbsthilfeförderung

Am 1. Januar 2023 tritt eine Neufassung des Leitfadens zur Selbsthilfeförderung in Kraft. Dieses hat der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes am 21. Oktober 2022 beschlossen.

Der GKV-Spitzenverband hat in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene und für die Belange der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen den Leitfaden zur Selbsthilfeförderung entwickelt. In diesem Leitfaden sind die Inhalte, Voraussetzungen und Verfahren zur Förderung von Selbsthilfeorganisationen, Selbsthilfegruppen und Selbsthilfe-Kontaktstellen verbindlich geregelt.

Die Änderungen in der Neufassung umfassen größtenteils den Abschnitt zu förderfähigen Ausgaben im Rahmen der Pauschalförderung (A.8.2). Dieser Abschnitt wurde um einige förderfähige Ausgaben wie zum Beispiel Kontoführungsgebühren, Rechtsberatungskosten und Mitgliedsbeiträge für Dachorganisationen von Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene sowie Fachverbände erweitert. Weitere Ausgabenpunkte wurden detaillierter ausgeführt und aisgebaut.

Die Konkretisierungen und Erweiterungen sollen Selbsthilfeorganisationen, -gruppen und -Kontaktstellen transparenter machen, welche Ausgaben mit der GKV-Förderung möglich sind und welche nicht.

Leitet Herunterladen der Datei einLeitfaden zur Selbsthilfeförderung, gültig ab 01.01.2023

Leitet Herunterladen der Datei einLeitfaden zur Selbsthilfeförderung, gültig ab 01.01.2021

Quellen: https://www.bag-selbsthilfe.de/informationen-fuer-selbsthilfe-aktive/selbsthilfefoerderung/selbsthilfefoerderung-der-krankenkassen/-verbaende und https://www.nakos.de/aktuelles/nachrichten/key@9013



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