Rentenversicherungen

☰ ##############

Rentenversicherungen

Förderung durch Rentenversicherungen nach § 31 SGB VI

Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen fördern die Selbsthilfe auf der Grundlage des § 31 Abs. 1 Nr. 5 SGB VI durch „Zuwendungen für Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Rehabilitation forschen oder die Rehabilitation fördern“.

Die Förderung ist eine Ermessensentscheidung der einzelnen Träger. Hierzu ein Hinweis der Rentenversicherung Braunschweig-Hannover:
Da die Haushaltsmittel für Zuwendungen nur in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung stehen, können grundsätzlich nur Projekte bzw. Institutionen durch die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover gefördert werden, die einer großen Zahl der Versicherten (möglichst niedersachsenweit) einen Rehabilitationsnutzen bringen.

Vor diesem Hintergrund erfolgen Zuwendungen durch die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover ausschließlich an Organisationen oder Verbände, die landesweit tätig sind.
Um dies prüfen zu können, ist ein Antrag zu stellen. Es sollten Eigenmittel eingebracht werden.

Der Antrag ist nicht an Fristen gebunden und kann formlos gestellt werden an:

Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
Lange Weihe 2/4
30875 Laatzen
Postfach: 30880 Laatzen

Telefon: (05 11) 8 29-0
Fax: (05 11) 8 29-26 35
E-Mail: info@drv-bsh.de

oder an:

Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen
SB 3.005 Teilhabe, Strategie und Steuerung
Schwachhauser Heerstr. 32-34
28209 Bremen

Telefon: (04 21) 34 07-0
E-Mail: info@drv-oldenburg-bremen.de

 

 

^