Diese Förderung unterstützt ehrenamtliche Tätigkeit, bürgerschaftliches Engagement und Selbsthilfe, um den sozialen Zusammenhalt zu sichern und demokratische Beteiligungsmöglichkeiten zu schaffen. Gefördert werden Maßnahmen der Selbstorganisation, der Selbsthilfe, der Nachbarschaftshilfe, der Vernetzung, der Prävention, zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit sowie zur Förderung von Selbsthilfegruppen und Vereinigungen von Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfängern.
Hierzu zählen Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge und -fürsorge, vor allem der Gesundheitsbildung, der Sexualaufklärung, für Suchtgefährdete und Suchtkranke. Im Rahmen der Aufgaben der überregional wirkenden AIDS-Stiftung werden Maßnahmen zum Abbau der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen und zur Förderung von Integration, Emanzipation und Partizipation von lesbischen Frauen und von schwulen Männern gefördert sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Situation auf dem Arbeitsmarkt. Hierbei geht es vor allem um die Eingliederung arbeitsloser junger Menschen in das Erwerbsleben, um die soziale Betreuung arbeitsloser und anderer am Arbeitsmarkt individuell und sozial benachteiligter junger Menschen sowie um die Eingliederung und soziale Betreuung von arbeitslosen Frauen und Berufsrückkehrerinnen bzw. -rückkehrern.
Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Außenstelle Osnabrück -
Team 6SL1
Iburger Straße 30
49082 Osnabrück
Telefon: (0 51 21) 3 04-0
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Soziale Fördermaßnamen durch das Land Niedersachsen