Psychisch Erkrankte

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Land Niedersachsen

Psychisch Erkrankte

Selbsthilfegruppen mit Bezug zu psychischen Erkrankungen, die als eingetragener Verein (e.V.) geführt werden oder einem gemeinnützigen Träger oder Verband angeschlossen sind, können Fördermittel beantragen. Möglich sind Zuschüsse zu Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen für Betroffenen und Angehörige, Maßnahmen zur gesundheitlichen Stabilisierung und Teilhabe wie Gruppenangebote, Freizeitaktivitäten u. ä.

Ziel ist die Verbesserung der ambulanten Unterstützung, der Teilhabe und des Trialogs des betroffenen Personenkreises.

Zur förderfähigen Gruppe gehören Personen, die

  • unter einer seelischen Behinderung,
  • einer psychischen Erkrankung oder
  • einer Erkrankung des zentralen Nervensystems leiden sowie
  • Angehörige von Menschen, die an den genannten Erkrankungen leiden oder Angehörige eines Kindes mit Autismusspektrumsstörungen sind.


Voraussetzungen:

  • Das geplante Projekt darf noch nicht begonnen haben.
  • Es darf keine weitere Förderung aus Landesmitteln vorliegen.
  • Anträge müssen bis spätestens zum 31.03. für das aktuelle Haushaltsjahr (Kalenderjahr) gestellt werden.

Die zugrunde liegende Förderrichtlinie gilt bis zum 31.12.2026. Förderfähig sind Zuschüsse in Höhe von 2.500 bis 15.000 Euro.

Eine Übersicht über diese Förderung, die Richtlinie sowie Antragsvordrucke finden Sie unter folgenden Links

www.foerderdatenbank.de

Förderung in Niedersachsen

 

Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, kontaktieren Sie:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Außenstelle Lüneburg
Team 4 SL1
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg


Telefon: (0 41 31) 15 - 32 29 oder (0 41 31) 15 - 32 24

E-Mail: Team4SL1@ls.niedersachsen.de 

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