Selbsthilfegruppen mit Bezug zu psychischen Erkrankungen, die als eingetragener Verein (e. V.) geführt werden oder einem gemeinnützigen Träger oder Verband angeschlossen sind, können Fördermittel beantragen. Möglich sind Zuschüsse zu Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen für Betroffenen und Angehörige, Maßnahmen zur gesundheitlichen Stabilisierung und Teilhabe wie Gruppenangebote, Freizeitaktivitäten u. ä.
Ziel ist die Verbesserung der ambulanten Unterstützung, der Teilhabe und des Trialogs des betroffenen Personenkreises.
Zur förderfähigen Gruppe gehören Personen, die
Die zugrunde liegende Förderrichtlinie gilt bis zum 31.12.2026. Förderfähig sind Zuschüsse in Höhe von 2.500 bis 15.000 Euro.
Eine Übersicht über diese Förderung, die Richtlinie sowie Antragsvordrucke finden Sie unter folgenden Links
Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, kontaktieren Sie:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Außenstelle Lüneburg
Team 4 SL1
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Telefon: (0 41 31) 15 - 32 29 oder (0 41 31) 15 - 32 24
E-Mail: Team4SL1@ls.niedersachsen.de