Krankenkassen (GKV)

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Krankenkassen (GKV)

Wichtige Informationen für die Beantragung von Mitteln bei den gesetzlichen Krankenkassen

Die Förderung durch die gesetzlichen Krankenversicherungen nach § 20h SGB V ist auf zwei Wegen möglich:

Förderwürdig sind

  • Selbsthilfegruppen
  • Selbsthilfeorganisationen
  • Selbsthilfe-Kontaktstellen

auf regionaler Ebene, auf Landes- und auf Bundesebene, die sich die Prävention oder Rehabilitation von Versicherten bei bestimmten Erkrankungen zum Ziel gesetzt haben.

Informationen zur Antragstellung sowie alle Unterlagen und die Listen der Ansprechpersonen für Niedersachsen finden Sie unter den betreffenden Stichwörtern jeweils für Selbsthilfegruppen, Landesorganisationen und Selbsthilfe-Kontaktstellen auf der Website der GKV Selbsthilfeförderung Niedersachsen.

Grundlagen und Umsetzung von Paragraf 20h Sozialgesetzbuch fünf

Bereits seit 1992 ist die gesetzliche Grundlage für die finanzielle Förderung der Selbsthilfe im Rahmen der Prävention und Gesundheitsförderung in Paragraf 20 des fünften Sozialgesetzbuches geregelt, seit 2008 bundesweit einheitlich und verbindlich.

Seit dem 01.01.2020 werden mindestens 70 Prozent aller zur Verfügung stehenden Mittel für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und höchstens 30 Prozent für die kassenindividuelle Projektförderung bereitgestellt.

Die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel werden ebenfalls gesetzlich festgelegt. Im Jahr 2025 stellen die Krankenkassen und ihre Verbände den Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfe-Kontaktstellen für die finanzielle Förderung der Gesundheitsselbsthilfe insgesamt 1,36 Euro pro versicherte Person zur Verfügung.

Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung informiert über die Fördergrundsätze des GKV-Spitzenverbandes. Die aktuelle Fassung des Leitfadens ist seit dem 01.01.2023 in Kraft (überarbeitete Neufassung gültig ab 01.01.2026).

Im Anhang des Leitfadens findet sich unter anderem ein Verzeichnis der Krankheitsbilder, bei denen eine Förderung gewährt wird.

Gemäß der Verpflichtung zur Transparenz im Leitfaden der GKV werden die verausgabten Förderbeträge jährlich veröffentlicht. Die Auflistung der ausgeschütteten Fördersummen inklusive einer tabellarischen Übersicht finden Sie ebenfalls auf der Website der GKV Selbsthilfeförderung Niedersachsen unter Daten und Fakten.

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