Unter Projekten im Rahmen der Krankenkassenförderung sind zeitlich und inhaltlich begrenzte Aktivitäten zu verstehen, die über die Routinearbeit oder die regelmäßig üblichen Aktivitäten hinausgehen. Projekte können auch mehrjährig sein.
Die kassenindividuelle Projektförderung der Selbsthilfe liegt im Gegensatz zur Pauschalförderung in der Verantwortung der einzelnen Krankenkassen. Diese bestimmen Antragsinhalte, Formulare, Fristen und mögliche Schwerpunkte selbst. Bei größeren Projekten ist ggf. eine Förderung durch mehrere Krankenkassen möglich. Oft lohnt sich auch eine Anfrage nach Projektmitteln noch im Laufe eines Förderjahres.
Grundsätzliche Informationen zur Projektförderung der Krankenkassen in Niedersachsen finden Sie auf der Website der GKV Selbsthilfeförderung Niedersachsen jeweils für Selbsthilfegruppen, Landesorganisationen oder Kontaktstellen unter dem Stichwort Projektförderung. Dort gibt es auch einen Link zu den Listen der Ansprechpartner*innen der jeweiligen Krankenkassen.
Für die kassenindividuellen Antragsformulare und weitere Informationen der einzelnen Krankenkassen wählen Sie auf der Website der GKV Selbsthilfeförderung Niedersachsen zunächst Selbsthilfegruppen, Landesorganisationen oder Kontaktstellen und dann unter Antragsformulare das Stichwort II. Kassenindividuelle Förderung. Dort finden Sie einen Link zu der jeweiligen fördernden Kassenart. Da die Struktur der Kassenarten unterschiedlich ist, sind nicht alle Informationen der Kassen gleich aufgebaut. Bitte informieren Sie sich auch direkt bei den jeweiligen Krankenkassen oder bei den Selbsthilfe-Kontaktstellen vor Ort.