Die wichtigsten Informationen und Links zu Ansprechpersonen, Informationen und Unterlagen für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung von Selbsthilfe-Kontaktstellen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfegruppen finden Sie im Folgenden.
Außerdem können Sie sich bei Fragen zur Antragstellung auch direkt an die niedersächsischen Selbsthilfe-Kontaktstellen oder an das Selbsthilfe-Büro Niedersachsen wenden.
Zur Durchführung der Förderung von regionalen Selbsthilfegruppen haben die Krankenkassen in Niedersachsen bestimmte Förderregionen festgelegt und für jede Region eine gemeinsame Ansprechstelle benannt. In der Tabelle der Ansprechpersonen finden Sie für Ihren Landkreis die Zuordnung zu einer Förderregion und die jeweilige Ansprechstelle, die Fragen zur Antragstellung beantwortet.
Für die Antragstellung auf der regionalen Ebene benötigen Sie die Antragsunterlagen Selbsthilfegruppen (Antrag und Nachweis). Eine Informationsbroschüre der Krankenkassen hilft bei der Antragstellung. Beides finden Sie hier.
Anträge zur Förderung der Selbsthilfegruppen müssen spätestens bis zum 31.03. des jeweiligen Förderjahres eingegangen sein.
Alle Informationen und Antragsunterlagen finden Sie auf der Website der GKV Selbsthilfeförderung Niedersachsen unter dem Stichwort Selbsthilfegruppen.
Informationen und Antragsunterlagen für die landesweiten Selbsthilfeorganisationen finden Sie auf der Website der GKV Selbsthilfeförderung Niedersachsen unter dem Stichwort Landesorganisationen.
Anträge der Landesorganisationen auf pauschale Förderung müssen bis spätestens zum 31.12. des laufenden Jahres für das kommende Förderjahr beim VdEK eingegangen sein.
Für Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die entsprechende Ansprechperson der Krankenkassen – eine aktuelle Liste finden Sie hier.
In allen niedersächsischen Kommunen gibt es entweder eine Einrichtung, die bereits als Selbsthilfe-Kontaktstelle anerkannt ist oder sich im Aufbau befindet (siehe
Selbsthilfe vor Ort). Darüber hinaus arbeitet das Selbsthilfe-Büro Niedersachsen als landesweite Kontaktstelle. Diese Einrichtungen sind in Niedersachsen als Selbsthilfe-Kontaktstellen förderwürdig.
Alle als förderwürdig anerkannten Selbsthilfe-Kontaktstellen können ihre Antragsunterlagen direkt auf der Website der GKV Selbsthilfeförderung Niedersachsen unter dem Stichwort Kontaktstellen herunterladen. Dort finden sich auch alle wichtigen Informationen zur Förderung.
Anträge auf eine kassenartenübergreifende Pauschalförderung der Selbsthilfe-Kontaktstellen müssen bis spätestens zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres für das kommende Förderjahr eingegangen sein. Die aktuelle Zuständigkeit für die Bearbeitung der Anträge entnehmen Sie bitte der entsprechenden Liste der Ansprechpersonen (zur aktuellen Liste).
Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung wird von allen gesetzlichen Krankenkassen gemeinsam durchgeführt und mit Vertretungen der Selbsthilfe beraten.
Die niedersächsische Vertretung für die Förderung der Selbsthilfe-Kontaktstellen setzt sich zusammen aus: