Pauschalförderung

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Krankenkassen (GKV): Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

Die wichtigsten Informationen und Links zu Ansprechpersonen, Informationen und Unterlagen für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung von Selbsthilfe-Kontaktstellen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfegruppen finden Sie im Folgenden.

Außerdem können Sie sich bei Fragen zur Antragstellung auch direkt an die niedersächsischen Selbsthilfe-Kontaktstellen oder an das Selbsthilfe-Büro Niedersachsen wenden.

Förderung von Selbsthilfegruppen

Zur Durchführung der Förderung von regionalen Selbsthilfegruppen haben die Krankenkassen in Niedersachsen bestimmte Förderregionen festgelegt und für jede Region eine gemeinsame Ansprechstelle benannt. In der Tabelle der Ansprechpersonen finden Sie für Ihren Landkreis die Zuordnung zu einer Förderregion und die jeweilige Ansprechstelle, die Fragen zur Antragstellung beantwortet.

Für die Antragstellung auf der regionalen Ebene benötigen Sie die Antragsunterlagen Selbsthilfegruppen (Antrag und Nachweis). Eine Informationsbroschüre der Krankenkassen hilft bei der Antragstellung. Beides finden Sie hier.

Anträge zur Förderung der Selbsthilfegruppen müssen spätestens bis zum 31.03. des jeweiligen Förderjahres eingegangen sein.

Alle Informationen und Antragsunterlagen finden Sie auf der Website der GKV Selbsthilfeförderung Niedersachsen unter dem Stichwort Selbsthilfegruppen.

Neuerung ab 1.1.2026: Selbsthilfegruppen müssen ein Schwerpunktthema haben!


"Förderfähig sind ab dem 01.01.2026 nur noch gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen, deren Arbeit sich schwerpunktmäßig auf eine bestimmte Krankheit bezieht. Nicht förderfähig sind hingegen diagnoseübergreifende Gruppen sowie Gruppen, die ausschließlich dem psychosozialen oder sozialen Bereich zuzuordnen sind."
 

Gesetzliche Krankenkassen/-verbände in Niedersachsen (GKV): Informationsbroschüre für Selbsthilfegruppen für das Jahr 2026, URL: https://www.gkv-selbsthilfefoerderung-nds.de/news/, Stand: 17.11.2025.

Welche gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen werden gefördert?


Förderfähig
:
Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen, wenn sie einem bestimmten Krankheitsbild aus einer Krankheitsgruppe zugeordnet werden können (siehe hierzu Leitfaden zur Selbsthilfeförderung, Anlage 2: Krankheitsverzeichnis, S. 43)

Nicht förderfähig
Indikationsübergreifende Selbsthilfegruppen zu zwei unterschiedlichen Haupterkrankungen

Wichtig: 
Nebendiagnosen und/oder Krankheitsfolgen zu Erkrankungen sind weiterhin möglich. Vorrangig ist das Schwerpunktthema, zu welchem sich die Selbsthilfegruppe zusammengeschlossen hat

Förderung von landesweiten Selbsthilfeorganisationen

Informationen und Antragsunterlagen für die landesweiten Selbsthilfeorganisationen finden Sie auf der Website der GKV Selbsthilfeförderung Niedersachsen unter dem Stichwort Landesorganisationen.

Anträge der Landesorganisationen auf pauschale Förderung müssen bis spätestens zum 31.12. des laufenden Jahres für das kommende Förderjahr beim VdEK eingegangen sein.

Für Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die entsprechende Ansprechperson der Krankenkassen – eine aktuelle Liste finden Sie hier.

Förderung von Selbsthilfe-Kontaktstellen

In allen niedersächsischen Kommunen gibt es entweder eine Einrichtung, die bereits als Selbsthilfe-Kontaktstelle anerkannt ist oder sich im Aufbau befindet (siehe Öffnet internen Link im aktuellen FensterSelbsthilfe vor Ort). Darüber hinaus arbeitet das Selbsthilfe-Büro Niedersachsen als landesweite Kontaktstelle. Diese Einrichtungen sind in Niedersachsen als Selbsthilfe-Kontaktstellen förderwürdig.

Alle als förderwürdig anerkannten Selbsthilfe-Kontaktstellen können ihre Antragsunterlagen direkt auf der Website der GKV Selbsthilfeförderung Niedersachsen unter dem Stichwort Kontaktstellen herunterladen. Dort finden sich auch alle wichtigen Informationen zur Förderung.

Anträge auf eine kassenartenübergreifende Pauschalförderung der Selbsthilfe-Kontaktstellen müssen bis spätestens zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres für das kommende Förderjahr eingegangen sein. Die aktuelle Zuständigkeit für die Bearbeitung der Anträge entnehmen Sie bitte der entsprechenden Liste der Ansprechpersonen (zur aktuellen Liste).

Vertretungen der Selbsthilfe im Vergabeverfahren

Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung wird von allen gesetzlichen Krankenkassen gemeinsam durchgeführt und mit Vertretungen der Selbsthilfe beraten.

Die niedersächsische Vertretung für die Förderung der Selbsthilfe-Kontaktstellen setzt sich zusammen aus:

  • Vertretungen der Freien Wohlfahrtspflege (AWO, Caritas, Diakonie und Paritätischer) sowie das Selbsthilfe-Büro Niedersachsen und ein Mitglied des Sprecher*innenteams der niedersächsischen Landesarbeitsgemeinschaft der Selbsthilfe-Kontaktstellen.
  • Die niedersächsische Vertretung für die Förderung der landesweiten Selbsthilfeorganisationen wurde von den antragstellenden Selbsthilfeorganisationen gewählt. Das Gremium setzt sich zusammen aus landesweiten Selbsthilfeorganisationen und dem Selbsthilfe-Büro Niedersachsen.
  • Die Vertretung für die Förderung der Selbsthilfegruppen wird in den Regionen unterschiedlich festgelegt. Hierzu können Sie bei den Ansprechpersonen der Krankenkassen oder bei den Selbsthilfe-Kontaktstellen Informationen erhalten.
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