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Selbsthilfe und Pflege: Ergebnisse einer Befragung des Selbsthilfe-Büros Niedersachsen zur Umsetzung des § 45d SGB XI

Circa 60 Prozent der als förderfähig eingestuften Selbsthilfegruppen im Pflegebereich in Niedersachsen stellten 2022 keinen Förderantrag gemäß § 45d SGB XI. Die am häufigsten genannten Gründe dafür betrafen die niedersächsische Förderrichtlinie. Dieses Ergebnis und weitere Ergebnisse einer Umfrage des Selbsthilfe-Büros Niedersachsen zeigen sehr deutlich, dass das Potenzial der Richtlinie für die Förderung niedersächsischer Selbsthilfegruppen und Selbsthilfe-Kontaktstellen im Pflegebereich noch nicht vollends ausgeschöpft wird.

Am 31. Dezember 2024 läuft die aktuelle Öffnet externen Link in neuem FensterRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI aus. Um einen Überblick über die derzeitige Förderpraxis im Bereich Selbsthilfe und Pflege zu erhalten, führte das Selbsthilfe-Büro Niedersachsen Ende letzten Jahres eine Befragung unter den Selbsthilfe-Kontaktstellen in Niedersachsen zum Förderjahr 2022 durch. 91 Prozent der Selbsthilfe-Kontaktstellen beteiligten sich an der Umfrage.

Die Umfrage beinhaltete unter anderem Fragen zu den vorhandenen Selbsthilfegruppen zum Thema Pflege, Förderung der Gruppen und Selbsthilfe-Kontaktstellen gemäß § 45d SGB XI, die Auswirkungen des § 45d SGB XI auf die Arbeit der Einrichtungen sowie Zeitpunkte der Bewilligungen und Mittelauszahlungen seitens des Landes und der Pflegekassen.

Die Ergebnisse zeigen, dass sich vieles seit der Überarbeitung der Richtlinie zum 1. Januar 2020 in Niedersachsen verbessert hat, vieles ist aber nach wie vor noch verbesserungsfähig.

In der Veröffentlichung finden Interessierte eine ausführliche Darstellung der Ergebnisse der landesweiten Umfrage sowie Anregen und Empfehlungen für eine Überarbeitung der Richtlinie:

Leitet Herunterladen der Datei ein"Ergebnisse der Befragung zur Umsetzung des § 45d SGB XI bei Selbsthilfe-Kontaktstellen in Niedersachsen"



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