Am 31. Dezember 2024 läuft die aktuelle Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI aus. Um einen Überblick über die derzeitige Förderpraxis im Bereich Selbsthilfe und Pflege zu erhalten, führte das Selbsthilfe-Büro Niedersachsen Ende letzten Jahres eine Befragung unter den Selbsthilfe-Kontaktstellen in Niedersachsen zum Förderjahr 2022 durch. 91 Prozent der Selbsthilfe-Kontaktstellen beteiligten sich an der Umfrage.
Die Umfrage beinhaltete unter anderem Fragen zu den vorhandenen Selbsthilfegruppen zum Thema Pflege, Förderung der Gruppen und Selbsthilfe-Kontaktstellen gemäß § 45d SGB XI, die Auswirkungen des § 45d SGB XI auf die Arbeit der Einrichtungen sowie Zeitpunkte der Bewilligungen und Mittelauszahlungen seitens des Landes und der Pflegekassen.
Die Ergebnisse zeigen, dass sich vieles seit der Überarbeitung der Richtlinie zum 1. Januar 2020 in Niedersachsen verbessert hat, vieles ist aber nach wie vor noch verbesserungsfähig.
In der Veröffentlichung finden Interessierte eine ausführliche Darstellung der Ergebnisse der landesweiten Umfrage sowie Anregen und Empfehlungen für eine Überarbeitung der Richtlinie: