Förderfähig sind unter anderem folgende Maßnahmen:
- Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für in Selbstvertretungsorganisationen Tätige
- Förderung von potentiellen Nachwuchskräften und Jugendarbeit
- Ermöglichung von Veranstaltungsteilnahmen für ehrenamtlich Tätige durch Kostenübernahme für behinderungsbedingte Nachteilsausgleiche
- Assistenzleistungen bis zu 6.000,00 Euro pro Jahr
- Unterstützung des Erfahrungsaustauschs
- Erstellung von barrierefreien Informationsmaterialien und Medien
Gefördert werden insbesondere Verbände und Organisationen,
- deren Mitglieder überwiegend Menschen mit Behinderungen sind und die überwiegend von Menschen mit Behinderungen geleitet werden (Selbstvertretungsorganisationen),
- deren Hauptziel die Stärkung der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen ist oder
- bei denen es sich um Organisationen der Angehörigen von Menschen mit Behinderungen handelt.
Kommunale oder regionale Projekte sowie Sportprojekte können aus Mitteln des Partizipationsfonds nicht gefördert werden.
Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal BMAS bei der beauftragten Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS): www.foerderportal-bmas.de
Anträge können bis zum 7. August 2024, 15:59 Uhr, eingereicht werden.
Informationen in Leichter Sprache
Quelle: Bundesministerium für Soziales und Arbeit, URL: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2024/foerderbekanntmachung-des-bmas.html?etcc_cmp=newsletter_aktuelles_2024-05-10_13-02-20&etcc_med=Email, Stand: 18.06.2024.
Der Paritätische Gesamtverband, URL: https://www.der-paritaetische.de/informationen-in-leichter-sprache/detail/das-bundesministerium-fuer-arbeit-und-soziales-foerdert-projekte-fuer-menschen-mit-behinderung/, Stand: 18.06.2024.