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GKV-Spitzenverband: Leitfaden zur Selbsthilfeförderung überarbeitet

Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V wurde in Kooperation mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene sowie unter Beratung der Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen überarbeitet.

Die überarbeitete Fassung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Eine Übersicht über die Anpassungen finden Sie Öffnet externen Link in neuem Fensterhier.

Öffnet externen Link in neuem FensterZum Leitfaden für Selbsthilfeförderung „Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V“ vom 10. März 2000 in der Fassung vom 16. Juni 2025

Quellen: GKV-Spitzenverband, www.gkv-spitzenverband.de und DAG SHG, URL: https://www.dag-shg.de/aktuelles/nachrichten/key@3434 , Stand: 09.07.2025.

 



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