Die Patientenvertretung im G-BA gibt den Betroffenen Raum und verschafft ihnen Gehör in der Gesundheitsversorgung: Sie sind die Expert*innen in eigener Sache und können aus Perspektive der Betroffenen ganz eigene (neue) Themen und Aspekte einbringen. Am 01.01.2024 wurden die Beteiligungsrechte der Patientenvertretung durch das GKV-Modernisierungsgesetz erstmals gesetzlich festgeschrieben.
Anlässlich des Jubiläums ist die Broschüre "Unser Wissen, unsere Stärke. 20 Jahre Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss" erschienen. Diese enthält unter anderem Grußworte verschiedenster Akteur*innen und gibt Einblicke in die vielfältige Arbeit der Patientenvertretung im G-BA aus den letzten 20 Jahren.
Quelle: Stabsstelle Patientenbeteiligung des G-BA, URL: https://patientenvertretung.g-ba.de/neuigkeiten/patientenvertretung-allgemein/20-jahre-patientenbeteiligung-%E2%80%93-broschuere-zum-jubilaeum-erschienen/ , Stand: 27.06.2024.


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