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Leitfaden zur Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V aktualisiert

Die ab dem 01.01.2021 gültige Fassung des Leitfadens zur Selbsthilfeförderung berücksichtigt die Förderung analoger wie auch digitaler Angebote der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), das bereits seit dem 01.01.2020 in Kraft ist, machte eine inhaltliche Anpassung des Leitfadens erforderlich.

Durch das DVG können nun digitale und analoge Angebote und Anwendungen der Selbsthilfe gleichberechtigt durch die gesetzlichen Krankenkassen nach § 20h SGB V gefördert werden. Die Förderung betrifft ausschließlich die gesundheitsbezogene Selbsthilfe. Ebenfalls müssen die rechtlichen Anforderungen des Datenschutzes gewährleistet sein.

Zur Umsetzung der Neuregelung wurde der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung angepasst und am 27. August 2020 in einer neuen Fassung veröffentlicht. Er ist gültig ab dem 01.01.2021.

Weitere Informationen zur Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen nach § 20h SGB V finden Sie auf unserer Website unter Öffnet internen Link im aktuellen FensterSelbsthilfeförderung.

Öffnet externen Link in neuem FensterLeitfaden zur Selbsthilfeförderung, gültig bis zum 31.12.2020
Öffnet externen Link in neuem FensterLeitfaden zur Selbsthilfeförderung, gültig ab dem 01.01.2021

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