Durch das DVG können nun digitale und analoge Angebote und Anwendungen der Selbsthilfe gleichberechtigt durch die gesetzlichen Krankenkassen nach § 20h SGB V gefördert werden. Die Förderung betrifft ausschließlich die gesundheitsbezogene Selbsthilfe. Ebenfalls müssen die rechtlichen Anforderungen des Datenschutzes gewährleistet sein.
Zur Umsetzung der Neuregelung wurde der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung angepasst und am 27. August 2020 in einer neuen Fassung veröffentlicht. Er ist gültig ab dem 01.01.2021.
Weitere Informationen zur Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen nach § 20h SGB V finden Sie auf unserer Website unter Selbsthilfeförderung.
Leitfaden zur Selbsthilfeförderung, gültig bis zum 31.12.2020
Leitfaden zur Selbsthilfeförderung, gültig ab dem 01.01.2021