Dürfen sich Selbsthilfegruppen treffen?
Am 10.01.2021 ist eine neue Fassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung in Kraft getreten (zur Corona-Verordnung). Die Maßnahmen zur Kontaktreduzierung wurden weiter verschärft. Treffen von Selbsthilfegruppen sind nach wie vor nicht möglich.
In den FAQ der Landesregierung heißt es:
"Dürfen sich Selbsthilfegruppen unter den derzeitigen Corona-Regelungen treffen?
Das aktuelle Infektionsgeschehen lässt solche persönlichen Treffen leider nicht zu. Es können sich aber jeweils zwei Personen aus einer Selbsthilfegruppe treffen."
In einer E-Mail aus dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (vom 16.12.2020) wird darauf verwiesen, dass als Grundlage für Treffen von Selbsthilfegruppen § 7 der Corona-Verordnung herangezogen werden konnte. § 7 wurde bereits in der vorherigen Fassung aufgehoben, daher dürfen Gruppentreffen aktuell nicht stattfinden.
Die Niedersächsische Corona-Verordnung ist vorerst bis zum 31.01.2021 in Kraft. Sobald es neue Informationen zu Treffen von Selbsthilfegruppen gibt, informieren wir Sie an dieser Stelle.
Links:
Niedersächsische Corona-Verordnung
Lagebericht zu COVID-19 in Niedersachsen
Stand: 18.01.2021