Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2
Bundesministerium für Gesundheit: Am 15.12.2020 die Coronavirus-Impfverordnung in Kraft getreten und vorerst bis zum 31.03.2021 gültig.
Vorschriften der Landesregierung
Die Empfehlungen des Krisenstabs der Landesregierung werden schnellstmöglich umgesetzt. Hier finden Sie die aktuellsten Verordnungstexte, die zum Umgang mit der Corona-Pandemie in Niedersachsen ergangen sind: Vorschriften der Landesregierung.
Verhaltensregeln in Zeiten der COVID-19-Pandemie
Die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung hat die wichtigsten Regeln für Niedersachsen in neun verschiedene Sprachen übersetzen lassen. (Zu den Verhaltensregeln)
Arbeitsschutz während der Corona-Pandemie
Das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veröffentlicht auf seiner Website SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und die dazu gehörenden Arbeitsschutz-Standards.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund bietet umfangreiche Hinweise auf verschiedene für Arbeitnehmer*innen wichtige Bereiche des Arbeitsschutzes und der Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen (Link).Wir verweisen besonders auf:
Ausnahmen von der Maskenpflicht
Das Land Niedersachsen hat zur Regelung der Maskenpflicht Ausnahmen formuliert, die durch ein ärztliches Attest oder eine amtliche Bescheinigung belegt werden muss.
Antworten zu häufig gestellte Fragen zur Mund-Nasen-Bedeckung finden Sie in den FAQs vom Land Niedersachsen (Link).
Stellungnahme der Lebenshilfe Niedersachsen vom 18. Mai 2020: „Mehr Aufklärung bei Maskenpflichtbefreiung nötig“
Neuregelung für Vereine
Im Rahmen des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht wurde eine Ausnahmeregelung aufgenommen, mit der Vereine und Stiftungen auch dann Beschlüsse fassen können, wenn in ihrer Satzung keine Möglichkeiten für „virtuelle Sitzungen“ vorgesehen sind. Dieses betrifft zum Beispiel Mitgliederversammlungen, Entlastungen und Wahlen. (zum Gesetz)
G-BA Sonderregelungen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie befristete Sonderregelungen in Bezug auf seine regulären Richtlinienbestimmungen getroffen. (Link)