Pflegeversicherung/Land

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Pflegeversicherung/Land

Gemeinsame Förderung durch das Land Niedersachsen und die Verbände der sozialen und privaten Pflegeversicherungen nach § 45d SGB XI

Die finanzielle Förderung der Selbsthilfe wird in § 45d SGB XI in Verbindung mit der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI" geregelt. Die aktuelle Richtlinie ist bis zum 31.12.2026 gültig.

Vorrangiges Ziel der Förderung ist die Verbesserung der häuslichen Pflege und die Unterstützung eines längeren Verbleibs in der eigenen häuslichen Umgebung. Gefördert wird die Arbeit von Selbsthilfegruppen, die pflegebedürftige Menschen oder deren Angehörige unterstützen und entlasten. Selbsthilfe-Kontaktstellen können Fördermittel erhalten für die Unterstützung von Selbsthilfegruppen im Sinne von § 45d SGB XI.

Die Anträge an die zuständige Landesbehörde werden ausschließlich über die regionalen Selbsthilfe-Kontaktstellen gestellt. Diese beantragen Zuschüsse sowohl für die Selbsthilfegruppen also auch für ihre eigene Unterstützungsarbeit.

Förderung der Selbsthilfegruppen

Eine Selbsthilfegruppe, die Fördermittel beantragen will, muss sich an ihre regionale Selbsthilfe-Kontaktstelle wenden. Dort erhält sie Beratung und Unterstützung zur Antragstellung.

Für die Förderung gibt es verschiedene Voraussetzungen, z. B.:

  • die Selbsthilfegruppe besteht seit mindestens drei Monaten
  • die Gruppe setzt sich aus mindestens sechs Personen zusammen
  • die Gruppenmitglieder sind entweder selbst pflegbedürftig (ab Pflegegrad 1) oder kümmern sich um nahestehende pflegebedürftige Menschen (ab Pflegegrad 1)
  • in der Regel findet ein Treffen im Monat statt.

Weitere Voraussetzungen finden sich in der Leitet Herunterladen der Datei einErklärung der Selbsthilfegruppe.

Der Leitet Herunterladen der Datei einFörderantrag muss spätestens bis zum 31.03. des jeweiligen Förderjahres gestellt werden. Mit dem Vorhaben darf erst nach dem Förderbescheid begonnen werden.

Grundsätzliche Informationen, Antragsunterlagen und die Unterlagen für die Nachweise der Mittelverwendung sind hier zusammengestellt und können heruntergeladen werden.

Häufig gestellte Fragen rund um den Antrag finden Sie Leitet Herunterladen der Datei einhier.

 

Bewilligungsbehörde

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Team 3SL2, Förderprojekte und sonstige soziale Leistungen
Andrea Reichstein
Domhof 1
31134 Hildesheim

Telefon: (0 51 21) 3 04-2 08
Fax: (0 51 21) 3 04-6 08
Mo - Do von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr

andrea.reichstein@ls.niedersachsen.de
www.soziales.niedersachsen.de

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