Unter Projektförderung sind zeitlich und inhaltlich begrenzte Aktivitäten zu verstehen, die über die Routinearbeit hinausgehen. Projekte können auch mehrjährig sein.
Die kassenindividuelle Projektförderung der Selbsthilfe liegt in der Verantwortung der einzelnen Krankenkassen. Diese bestimmen Antragsinhalte, Formulare, Fristen und mögliche Schwerpunkte selbst.
Ab dem 01.01.2020 werden höchstens 30 Prozent aller zur Verfügung stehenden Mittel für die Projektförderung bereitgestellt. (Siehe hierzu auch im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung)
Informationen der Krankenkassen in Niedersachsen finden Sie auf der Website gkv-selbsthifefoerderung-nds.de unter dem Stichwort Projektförderung jeweils für Selbsthilfegruppen, Landesorganisationen oder Kontaktstellen. Die kassenindividuellen Antragsformulare können unter dem jeweiligen Stichwort Antragsformulare heruntergeladen werden.
Bitte informieren Sie sich auch direkt bei den jeweiligen Krankenkassen oder bei den Selbsthilfe-Kontaktstellen vor Ort.