Vorrangiges Ziel der Förderung ist die Verbesserung der häuslichen Pflege und die Unterstützung eines längeren Verbleibs in der eigenen häuslichen Umgebung. Förderungsfähig sind Selbsthilfegruppen, die sich der Unterstützung, der Betreuung und Entlastung von pflegebedürftigen Menschen oder deren Angehörigen zum Ziel gesetzt haben. Selbsthilfe-Kontaktstellen können Fördermittel erhalten für die fachliche Unterstützung von Selbsthilfegruppen im Sinne von § 45d SGB XI.
Ausführliche Informationen zu den Inhalten der überarbeiteten Richtlinie und den entsprechenden Anträgen finden Sie HIER auf unserer Seite.