Die Bundesregierung will die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) neu ordnen und in eine Stiftung bürgerlichen Rechts überführen. Ziel sei es, gemäß dem Gesetzentwurf, eine vollständig unabhängige Patientenberatung dauerhaft zu etablieren.
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) begrüßt in einer Stellungnahme das im Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vorgeschlagene Modell einer Stiftung für die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD). So sei die lange geforderte Ablösung der durch immer neue Ausschreibungen befristete Trägerkonstruktion zu begrüßen. Dadurch könne Kontinuität und Dauerhaftigkeit für die Beratungsarbeit und der Erhalt der Kompetenz gesichert werden.
Vor allem sei die bereits im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung vorgegebene Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisation nach § 140 f SGB V für die Ausrichtung des Angebots an den Belangen der Patientinnen und Patienten besonders wichtig. Deren Einbindung bei den vorgesehenen Gremien ist daher zu begrüßen.
Quelle: Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V.