Wer Dauerhaft nach dem Wegfall der Sonderregelung die Möglichkeit haben wollte eine digitale MV durchzuführen, musste eine entsprechende Satzungsänderung bis Ende August vornehmen lassen. Mittlerweile liegen jedoch zwei Gesetzentwürfe vor, mit denen eine virtuelle Teilnahme an der Mitgliederversammlung in Zukunft auch ohne Satzungsgrundlage möglich sein soll.
Wann die Ergänzung des § 32 BGB in Kraft tritt, ist derzeit noch offen. Die Gesetzentwürfe werden zunächst im Rechtsausschuss beraten.
Zu den Gesetzesentwürfen:
Bundestagsdrucksachen 20/2532 vom 1.07.2022
Bundestagsdrucksachsen 20/4318 vom 8.11.2022
Quelle: vereinsknowhow.de: Vereinsinfobrief Nr. 444, Ausgabe 21/2022 vom 14.12.2022.