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Änderungen im Gesellschaftsrecht: Zur aktuellen Rechtslage für Selbsthilfegruppen

Die Regelungen zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wurden überarbeitet und angepasst und traten Anfang des Jahres in Kraft. Auch Selbsthilfegruppen sind von den Änderungen betroffen.

Rechtlich gesehen sind Selbsthilfegruppen mehr oder minder lose Zusammenschlüsse von Personen und daher aus juristischer Sicht Personengesellschaften - sofern eine Gruppe kein eingetragener Verein ist. Selbsthilfegruppen werden somit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zugeordnet, welche Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist. Zum 1. Januar 2024 hat der Gesetzgeber das Gesellschaftsrecht reformiert, um die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) transparenter und rechtssicherer zu gestalten.

In einer kürzlich von der NAKOS veröffentlichten Fachinformation „NAKOS THEMA“ beantwortet Rechtsanwältin Renate Mitleger-Lehner unter anderem Fragen dazu, wie sich die neue Rechtslage auf Selbsthilfegruppen auswirkt und welche neuen Möglichkeiten diese bietet. Zudem fasst sie die unterschiedlichen Varianten der GbR – rechtsfähig, eingetragen rechtsfähig und nicht rechtsfähig – zusammen und erläutert die Vor- und Nachteile der jeweiligen Gesellschaftsformen für Selbsthilfegruppen.

Ausführliche Informationen zur Rechtslage für Selbsthilfegruppen durch eine Änderung im Gesellschaftsrecht finden Sie Öffnet externen Link in neuem Fensterhier.

Öffnet externen Link in neuem FensterNAKOS THEMA 1/2024: Änderungen im Gesellschaftsrecht: Was bleibt gleich, was ändert sich? Rechtsgrundlagen für Selbsthilfegruppen von Renate Mitleger-Lehner

Quelle: NAKOS, URL: https://www.nakos.de/aktuelles/nachrichten/key@9871, Stand: 9.4.2024



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