Selbsthilfegruppen mit Bezug zu psychischen Erkrankungen, die als eingetragener Verein (e.V.) geführt werden oder einem gemeinnützigen Träger oder Verband angeschlossen sind, können Fördermittel beantragen. Möglich sind Zuschüsse zu Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen für Betroffenen und Angehörige, Maßnahmen zur gesundheitlichen Stabilisierung und Teilhabe wie Gruppenangebote, Freizeitaktivitäten u. ä.
Ziel ist die Teilhabe und Wiedereingliederung des betroffenen Personenkreises.
Die zugrunde liegende Förderrichtlinie gilt bis zum 31.12.2021. Förderfähig sind Zuschüsse in Höhe von 2.500 bis 15.000 Euro.
Eine Übersicht über diese Förderung, die Richtlinie sowie eine Checkliste finden Sie unter folgendem Link
Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, kontaktieren Sie:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Außenstelle Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Telefon: (0 41 31) 15 - 0