Regelungen für Treffen von Selbsthilfegruppen

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Regelungen für Treffen von Selbsthilfegruppen

Seit dem 1. Oktober 2022 ist eine neue Corona-Verordnung in Kraft (Öffnet externen Link in neuem Fensterzur Verordnung). Für Treffen von Selbsthilfegruppen und Veranstaltungen gelten derzeit KEINE Schutzmaßnahmen!

Es wird jedoch empfohlen weiterhin Abstand zu halten, Maske zu tragen und Hygienemaßnahmen zu ergreifen – vor allem an Orten mit vielen Menschen in Innenräumen (s. § 1 Corona-VO).

Selbsthilfegruppen sollten sich zudem bei dem/der Vermieter*in erkundigen, ob für die Nutzung der Gruppenräume Schutzmaßnahmen gelten.

Stand: 04.10.2022

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