Seit dem 1. Oktober 2022 ist eine neue Corona-Verordnung in Kraft (zur Verordnung). Für Treffen von Selbsthilfegruppen und Veranstaltungen gelten derzeit KEINE Schutzmaßnahmen!
Es wird jedoch empfohlen weiterhin Abstand zu halten, Maske zu tragen und Hygienemaßnahmen zu ergreifen – vor allem an Orten mit vielen Menschen in Innenräumen (s. § 1 Corona-VO).
Selbsthilfegruppen sollten sich zudem bei dem/der Vermieter*in erkundigen, ob für die Nutzung der Gruppenräume Schutzmaßnahmen gelten.
Stand: 04.10.2022