Dürfen sich Selbsthilfegruppen treffen?
Am 13.02.2021 ist eine neue Fassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung in Kraft getreten (zur Corona-Verordnung). Treffen von Selbsthilfegruppen sind nach wie vor nicht möglich.
In den FAQ der Landesregierung heißt es:
"Dürfen sich Selbsthilfegruppen unter den derzeitigen Corona-Regelungen treffen?
Das aktuelle Infektionsgeschehen lässt solche persönlichen Treffen leider nicht zu. Es können sich aber jeweils zwei Personen aus einer Selbsthilfegruppe treffen."
In einer E-Mail aus dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (vom 16.12.2020) wird darauf verwiesen, dass als Grundlage für Treffen von Selbsthilfegruppen § 7 der Corona-Verordnung herangezogen werden konnte. § 7 wurde bereits in der vorherigen Fassung aufgehoben, daher dürfen Gruppentreffen aktuell nicht stattfinden.
Die Niedersächsische Corona-Verordnung ist vorerst bis zum 07.03.2021 in Kraft. Sobald es neue Informationen zu Treffen von Selbsthilfegruppen gibt, informieren wir Sie an dieser Stelle.
Links:
Niedersächsische Corona-Verordnung
Lagebericht zu COVID-19 in Niedersachsen
Stand: 14.02.2021
Ausführliche Informationen zur Impfstrategie auf Bundes- und Landesebene finden Sie hier:
Bundesregierung: Informationen zur Corona-Schutzimpfung
Land Niedersachsen: Hinweise und FAQ zur Corona-Schutzimpfung
NDR: Fragen und Antworten zur Corona-Schutzimpfung
Bürger*innen in Niedersachsen haben zudem die Möglichkeit Fragen zur Covid-19 Impfung an die Hotline unter der Rufnummer 0800 9988665 zu richten.