Seit dem 3. April 2022 entfallen viele Schutzmaßnahmen in Niedersachsen. Die Masken- und Testpflicht ist nur noch auf bestimmte Bereiche begrenzt (zur Corona-Verordnung). Für Treffen von Selbsthilfegruppen und Veranstaltungen gelten KEINE Schutzmaßnahmen mehr!
Es wird jedoch weiterhin empfohlen Abstand zu halten, Maske zu tragen – vor allem an Orten mit vielen Menschen in Innenräumen – (s. § 1 Corona-VO) und das kostenlose Testangebot wahrzunehmen.
Selbsthilfegruppen sollten sich zudem bei dem/der Vermieter*in erkundigen, ob für die Nutzung der Gruppenräume weiterhin Schutzmaßnahmen gelten.
Stand: 30.05.2022
Mit dem Infobrief "Selbsthilfe & Corona" informieren wir Sie regelmäßig über Neuigkeiten rund um das Thema Selbsthilfe und Corona.