Vorschriften der Landesregierung
Die Empfehlungen des Krisenstabs der Landesregierung werden schnellstmöglich umgesetzt. Hier finden Sie die aktuellsten Verordnungstexte, die zum Umgang mit der Corona-Pandemie in Niedersachsen ergangen sind: Vorschriften der Landesregierung.
Neuregelung für Vereine
Im Rahmen des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht wurde eine Ausnahmeregelung aufgenommen, mit der Vereine und Stiftungen auch dann Beschlüsse fassen können, wenn in ihrer Satzung keine Möglichkeiten für „virtuelle Sitzungen“ vorgesehen sind. Dieses betrifft zum Beispiel Mitgliederversammlungen, Entlastungen und Wahlen. (zum Gesetz)
G-BA Sonderregelungen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie befristete Sonderregelungen in Bezug auf seine regulären Richtlinienbestimmungen getroffen. (Link)