Der GKV-Spitzenverband hat in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene und für die Belange der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen den Leitfaden zur Selbsthilfeförderung entwickelt. In diesem Leitfaden sind die Inhalte, Voraussetzungen und Verfahren zur Förderung von Selbsthilfeorganisationen, Selbsthilfegruppen und Selbsthilfe-Kontaktstellen verbindlich geregelt.
Die Änderungen in der Neufassung umfassen größtenteils den Abschnitt zu förderfähigen Ausgaben im Rahmen der Pauschalförderung (A.8.2). Dieser Abschnitt wurde um einige förderfähige Ausgaben wie zum Beispiel Kontoführungsgebühren, Rechtsberatungskosten und Mitgliedsbeiträge für Dachorganisationen von Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene sowie Fachverbände erweitert. Weitere Ausgabenpunkte wurden detaillierter ausgeführt und aisgebaut.
Die Konkretisierungen und Erweiterungen sollen Selbsthilfeorganisationen, -gruppen und -Kontaktstellen transparenter machen, welche Ausgaben mit der GKV-Förderung möglich sind und welche nicht.
Leitfaden zur Selbsthilfeförderung, gültig ab 01.01.2023
Leitfaden zur Selbsthilfeförderung, gültig ab 01.01.2021
Quellen: https://www.bag-selbsthilfe.de/informationen-fuer-selbsthilfe-aktive/selbsthilfefoerderung/selbsthilfefoerderung-der-krankenkassen/-verbaende und https://www.nakos.de/aktuelles/nachrichten/key@9013