Die Förderung der Selbsthilfeunterstützung pflegender Angehöriger durch Selbsthilfekontaktstellen soll mit Hilfe des Projektes (weiter) entwickelt werden. Somit können Selbsthilfestrukturen und -gruppen zur Stärkung der häuslichen Pflege und der Selbsthilfepotenziale im Sinne des § 45d SGB XI ausgebaut werden. Zudem sollen Rahmenbedingungen für die Förderung in den einzelnen Bundesländern ermittelt und Fortbildungskonzepte für Multiplikator*innen erstellt werden.
Gefördert wird das Projekt vom GKV-Spitzenverband und vom Verband der privaten Krankenversicherung.
Die DAG SHG ist eine der anerkannten Vertretungen der Selbsthilfe auf Bundesebene. Der Verein wurde 1982 gegründet und unterstützt seitdem als Bundesfachverband Selbsthilfe sowie Menschen und Institutionen, die sich für Selbsthilfe interessieren oder mit ihr zusammenarbeiten wollen. Das Selbsthilfe-Büro Niedersachsen ist eine von fünf Einrichtungen der DAG SHG.
Links:
Informationen zum Projekt der DAG SHG
Informationen zu § 45 d SGB XI
Quelle: Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V., www.dag-shg.de